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Die Neuerungen der EU-Kosmetikverordnung: Was Sie über die neuen Allergene wissen sollten

Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) legt die rechtlichen Anforderungen für die Herstellung und den Verkauf von Kosmetikprodukten in der Europäischen Union fest. Eine der Schlüsseländerungen in den letzten Jahren betrifft die Liste der als allergen geltenden Inhaltsstoffe, die auf den Etiketten von Kosmetikprodukten aufgeführt werden müssen.

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Allergene auch in Kosmetikprodukten

Allergene sind Stoffe, die eine allergische Reaktion hervorrufen können, wenn sie mit unserer Haut in Kontakt kommen. Diese Reaktionen variieren von Person zu Person und können sich in Form von Hautrötungen, Juckreiz, Schwellungen oder sogar Ekzemen äußern. Kosmetikprodukte enthalten oft eine Vielzahl von Inhaltsstoffen, und es ist wichtig zu verstehen, dass bestimmte Substanzen für manche Menschen allergen sein können, während andere sie problemlos vertragen.

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Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten in Österreich: Ihr Wohl im Fokus

Warum ist eine Sicherheitsbewertung wichtig? Die Haut ist unser größtes Organ, und was wir auf sie auftragen, kann tief in unseren Körper eindringen. Eine unzureichende Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten kann zu gesundheitlichen Problemen führen, wie Hautreizungen, Allergien oder sogar langfristigen Schäden. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Hersteller von Kosmetikprodukten in Österreich verpflichtet sind, ihre Produkte einer gründlichen Sicherheitsbewertung zu unterziehen, bevor sie auf den Markt kommen.

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