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Risikobewertung Nitrosamine in Arzneimitteln

Verantwortung der Zulassungsinhaber: Bewertung des Risikos möglicher Nitrosaminverunreinigungen in Humanarzneimitteln mit chemisch synthetisierten Wirkstoffen

Nachdem 2018 Verunreinigungen von Sartanen mit Nitrosaminen festgestellt wurden, wurde im Rahmen eines EU-weiten Risikobewertungsverfahren nach festgelegt (gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG), dass die Hersteller ihre GMP-Herstellungsverfahren überprüfen und notwendige Änderungen vornehmen müssen, um das Risiko von Nitrosaminverunreinigungen so weit wie möglich zu minimieren. Zudem wurden strenge Grenzwerte für Nitrosamine in diesen Arzneimitteln festgelegt.

 
https://www.ema.europa.eu/en/documents/referral/valsartan-article-31-referral-sartan-medicines-companies-review-manufacturing-processes-avoid_de.pdf

https://www.ema.europa.eu/en/documents/referral/valsartan-article-31-referral-sartan-medicines-companies-review-manufacturing-processes-avoid_de.pdf

 

Photo by Fahroni/iStock / Getty Images

Photo by Fahroni/iStock / Getty Images

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen deuten darauf hin, dass möglicherweise auch andere Wirkstoffe je nach Art des Wirkstoffs und des Herstellungsverfahrens des Fertigproduktes von einer möglichen Nitrosaminverunreinigung betroffen sein könnten.

Trotz des geringen Risikos, dass Nitrosamine vorhanden sind, wurde im September 2019 eine wissenschaftliche Bewertung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) gemäß Artikel 5 (3) der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 gestartet.

Als präventive Maßnahme sollen alle Zulassungsinhaber ihre GMP Herstellungsverfahren überprüfen, um das Risiko einer möglichen Nitrosaminverunreinigung zu erkennen und falls notwendig zu verringern.

Weitere Informationen sind hier publiziert:

  • auf der Homepage der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) 

  • sowie der Koordinierungsgruppe (CMDh)

Die Risikobewertung erfolgt in drei Stufen:

  • Stufe 1 - Risikoevaluierung

  • Stufe 2 - ggf. Testung

  • Stufe 3 - ggf. Änderung der Zulassung

Die Frist für die Stufe 1 (Risikoevaluierung) wurde auf 01.Oktober 2020 verlängert.

Hinsichtlich der Vorgehensweise in Stufe 2 und 3 wurden bis dato noch keine Details publiziert.

Die apis labor GmbH unterstützt Sie gerne in dieser Fragestellung.

Wir unterstützen Sie gerne, sei es bei einer voll-umfassenden Risikoevaluierung Ihrer GMP-Herstellungsverfahren inkl. Betrachtung der API Hersteller bis hin zur Analyse auf N-Nitrosodimethylamine, N-Nitrosoethylmethylamine, N-Nitrosodiethylamine, N-Nitrosodiisopropylamine, N-Nitrosodi-n-propylamine, N-Nitrosopyrrolidine, N-Nitrosopiperidine, Die Bestimmung erfolgt gemäß einer von der FDA herausgegebenen Prüfmethode (Sartane).

Bei Fragen stehen unsere Experten Ihnen zur jederzeit zur Verfügung.

Ihr apis labor team